Girokonto kündigen
Wer die Bank wechseln und sein bestehendes Konto dafür kündigen möchte, kann dies unter Berücksichtigung einiger Punkte reibungslos erledigen. Wichtig ist vor Allem die Reihenfolge der Vorgehensweise, um schnell wieder Zugriff auf seine Finanzen zu haben.
Es kann viele Gründe geben, ein neues Konto zu eröffnen und ein altes zu kündigen. Sei es, dass manche Banken bessere Konditionen liefern als andere. Oder das man schlicht und ergreifend umzieht und deshalb in der neuen Stadt keine optimalen Zugriffsmöglichkeiten auf das Girokonto und alle damit zusammenhängenden Funktionen hat. Heutzutage bieten zwar alle Banken Online-Banking an, aber auf bestimmte Sparbücher, Depots und ähnliche Dinge hat man nur über das Internet keinen Zugriff, sondern muss so etwas persönlich regeln. Und nur um Bankangelegenheiten zu regeln fährt man nicht zwingend von einer Stadt in die andere.
Als erstes ein neues Konto eröffnen
Zuerst sollte bei der neuen Bank ein Girokonto eröffnet werden, um Buchungen direkt auf dieses Konto umleiten zu können. Anschließend sollten auch Daueraufträge und Gehaltszahlungen mit der neuen Bankverbindung versehen werden. Bei einigen Banken und Sparkassen gehört es zum Kundenservice, bei einem Kontoumzug die entsprechenden Briefe an alle Unternehmen zu senden, die von dem alten Konto abgebucht haben. Das sollte man auch ruhig in Anspruch nehmen, schließlich spart man auf diese Weise deutlich Zeit und Geld.
Kündigung folgt zuletzt
Sobald sichergestellt ist, dass keine Buchung das alte Konto berührt, kann man dessen Kündigung schriftlich bei der bisherigen Bank einreichen. Dabei sind im Regelfall keine besondere Fristen einzuhalten. Die EC-Karte gibt man an die Bank zurück, manchmal wird man auch aufgefordert, diese zu zerschneiden weil die Bank sie sowieso deaktiviert. Sprich nach einer gewissen Zeit nach der Kündigung bekäme man mit der EC-Karte keine Geld mehr und könnte auch nicht mehr in einem Casino damit spielen.
Die Bank darf keine Gebühren für die Kündigung, jedoch für die Überweisung des Restguthabens auf das neue Konto verlangen. Informationen dazu finden Sie in den AGBs Ihrer Bank. Normalerweise handelt es sich dabei aber um einen vernachlässigbaren Betrag.
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