Pfändungsschutzkonto für mehr Sicherheit
Bleiben Zahlungsvorgänge aufgrund nicht ausreichender Deckung aus und Beträge für Miete, Energie oder andere Verpflichtungen bleiben aus, können die Konten nach Prüfung über einen Richter mittels einer schriftlichen Bestätigung gepfändet werden. In der Regel gilt das Konto anschließend als gesperrt oder wird von der kontoführenden Bank gekündigt.
Neuregelung ab 2010
Nachdem viele Abgeordnete seit langem eine Einschränkung in diesem Bereich fordern, soll es nun ab 2010 ein Pfändungsschutzkonto geben, welches das Existenzminimum sichern soll. Das Gesetz wurde bereits beschlossen, tritt allerdings erst ab 2010 in Kraft, damit sich Banken und Kreditinstitute auf die Neuregelung einstellen können. Auf diesen Konten gilt dann ein pfändungsfreier Betrag von 985,15 Euro monatlich, der von einer Pfändung ausgeschlossen ist.
Insolvenzen vermeiden
Sowohl Privatpersonen als auch Selbständige können damit in einem Sonderfall ihren Haushalt oder Betrieb aufrecht erhalten und notwenigste Zahlungen leisten. Bestehen darüber hinaus Unterhaltsverpflichtungen, können diese weiter geltend gemacht werden und einen weiteren Betrag von 370,76 Euro für Erwachsene und 206,56 für Kinder sichern. Mit der Maßnahme sollen Insolvenzen auf privater und geschäftlicher Ebene vermieden werden, nachdem diese in den vergangenen Jahren und Monaten zahlreich vorkamen.
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