Was tun bei Fehlüberweisung?

Hin und wieder kommt es bei Überweisungen vor, dass einem ein Fehler unterläuft. Schon kleiner Zahlendreher genügt und schon landet der überwiesene Betrag auf einem falschen Konto.

Seit 31. Oktober 2009 gelten bei den meisten Banken und Kreditinstituten in Deutschland neue allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Sie haben diese an die zeitgleich in Kraft getretene neue EU-Richtlinie für Zahlungsdienste angepasst. Seit dem gleichen Kreditinstitute nicht mehr die Namen und Kontonummern des Empfängers ab. Statt dessen buchen sie das Geld direkt auf dem Girokonto, welches der angegeben Kontonummer zugeordnet werden kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Überweisung an einem Terminal, online oder per Beleg erfolgt – unterläuft einem ein Fehler, dann ist das Geld in der Regel weg. Doch was kann man tun, um sein Geld doch noch zu retten?

Wichtig ist dabei, wann man den Fehler bemerkt. Je früher einem auffällt, desto höher ist die Chance, den Betrag zurück zu bekommen. Weiterhin wichtig ist dabei außerdem die Kulanz der Bank. Jedes Kreditinstitut reagiert unterschiedlich in so einem Fall. Am meisten Glück hat vermutlich, wer sich noch am selben Tag bei seiner Bank meldet. Befindet sich der Auftrag noch im System und wurde noch nicht ausgeführt, dann kann er möglicherweise noch gestoppt werden. Wenn der Betrag bereits abgebucht wurde, kann man den Inhaber des Kontos ausfindig machen, der den Betrag versehentlich erhalten hat. Hat man ihn gefunden, dann ist er gesetzlich zur Rückgabe des Geldes verpflichtet, um nicht der „ungerechtfertigten Bereicherung“ beschuldigt zu werden. Dies kann jedoch nur erreicht werden, wenn die Bank den Namen des Kontoinhabers heraus gibt. Die eigene Bank ist jedoch zur Mithilfe verpflichtet. Sie muss sich laut Gesetz darum bemühen, dass der Kunde eine falsch überwiesenen Zahlungsbetrag zurück erhält.

Am besten schützt sich, wer vor dem Absenden einer Überweisung genau überprüft, ob die Zahlen korrekt sind. So kann viel Aufwand vermieden werden.

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