Juli 5th, 2010
Jetzt auch Girokonten mit Pfändungsschutz
Am 1. Juli 2010 gab es eine Gesetzesänderung in Sachen Pfändungsschutz. Ab sofort können Schuldner ihren täglichen Zahlungsverkehr weiterhin über ihr Girokonto erledigen. Zeitgleich erhalten sie seit Juli einen Pfändungsschutz von 985,15 Euro pro Monat. Guthaben bleibt bis zu dieser Höhe vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt.
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